Arbeitnehmerüberlassung in der IT-Branche

| Arbeitnehmerüberlassung 

Die zunehmende globale Vernetzung und die Verwendung hochkomplexer Hard- und Software machen IT-Experten heute unerlässlich. Ob Support und Betrieb, ob Entwicklung, Programmierung sowie in der Koordination, Planung und Umsetzung von Projekten - IT-Spezialisten kommen vielseitig zum Einsatz.

Immer mehr Unternehmen tendieren dazu, sich auf ihre Kernkompetenzen zu konzentrieren und IT-Aufgaben oder sogar ganze Aufgabenbereiche auszulagern, denn die Unterhaltung eines eigenen IT-Bereich ist meist kostenintensiv und bindet Kapazitäten. Jedoch können mit dem Outsourcing von IT-Dienstleistung auch Nachteile verbunden sein: Ein Remote-Team kann durch mangelnde Bindung zum Unternehmen, Zeitunterschiede, Sprachbarrieren oder unterschiedliche Arbeitskulturen die Unternehmenskultur des Auftraggebers negativ beeinflussen.

Das einzigartige ANÜ-Konzept von SYSback bietet Auftraggebern eine Alternative zur Fremdvergabe von IT-Dienstleistungen, um Kommunikationswege und Steuerungsaufwand zu vereinfachen. Die rechtliche Gleichstellung des entliehenen Arbeitnehmers mit den Mitarbeitern des Entleihers verspricht in diesem ANÜ-Konzept beste Bedingungen für die Mitarbeiter, die Arbeitszeit- und Urlaubsmodelle finden auf den Arbeitnehmer die gleiche Anwendung, wie für die Mitarbeiter des Entleihers. Wenn gewünscht kann der überlassene Arbeitnehmer im Unternehmen des Entleihers Fuß fassen und aus einer befristeten Beschäftigung auch eine dauerhafte Begeisterung werden lassen.

Fallen bei der Arbeitnehmerüberlassung vermeiden
Gerade zu Fragen der Höchstüberlassungsdauer oder wenn z.B. das entleihende Unternehmen den überlassenen IT-Experten wiederum zum Zwecke seiner Kundenbetreuung - möglicherweise sogar dort vor Ort - einsetzt, kann es zu Abgrenzungsfehlern im Vertragsverhältnis kommen und damit zu Rechtsverstössen.
 

Unsere Lösung:
SYSback definiert die Stellen und Tätigkeiten genau, um eine klare Vertragstypenzuordnung vorzunehmen zu können. Der speziell entwickelte Handlungsleitfaden hilft dabei, den richtigen Vertragstyp sowie dessen Anforderungen für den Personaleinsatz zu definieren. So können Sie 100% rechtssicher Ihren Personalbedarf abdecken – ohne das Risiko von Scheinselbständigkeit einzugehen.

Mit unserem ANÜ-Konzept unterstützen wir Sie dabei, die erforderliche Arbeitsleistung im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes rechtssicher mit einer Dauer von maximal 18 Monaten zur Verfügung zu stellen.

Wir sind überzeugt: Hervorragender Service kann nur gewährleistet werden, wenn das Arbeitsverhältnis auf beiden Seiten Begeisterung auslöst.
 

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