Open Telekom Cloud nun auch für Berufsgeheimnisträger geeignet

| Cloud Computing 

Seit Februar dieses Jahres können auch Personen, die Berufsgeheimnisse nach § 203 StGB besitzen, die Open Telekom Cloud nutzen um streng vertrauliche Informationen zu archivieren und zu verarbeiten. Dazu bietet die Deutsche Telekom jetzt eine rechtskonforme Standardvereinbarung zum Schutz der Privatsphäre für Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Ärzte an.

Die Telekom verpflichtet sich als Cloud-Anbieter nun zur Geheimhaltung sichtbarer Daten von Berufsgeheimnisträgern gemäß § 203 des Strafgesetzbuches, der Zugriff auf die Daten ist auf das Notwendigste beschränkt und rechtlich abgesichert. Darüber hinaus können die Daten unter Wahrung der Rechtssicherheit zusätzlich verschlüsselt werden.

§ 203 des Strafrechts besagt, dass die Daten von Klienten oder Patienten von Berufsgeheimnisträgern besonders geschützt werden müssen. Verstöße gegen die Verpflichtungen aus diesem Artikel können zu hohen Geld- oder Haftstrafen führen. Seit seiner Neuregelung im Jahr 2017 können Personen mit Berufsgeheimnissen externe IT-Dienste (z. B. Cloud-Dienste) einfacher nutzen.

Unabhängige Tests bestätigen der  Open Telekom Cloud die höchsten Sicherheitsstandards, belegt durch mehre Zertifikate wie ISO 27001 und TCDP 1.0 sowie das Trusted Cloud-Siegel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Sowohl die physische Sicherheit des Rechenzentrums als auch die strikte Einhaltung der Datensicherheit in strikter Übereinstimmung mit der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) werden gewährleistet, alle Daten bleiben in Europa.

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